Terms of Service
AGB An unsere Auftraggeber: Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Optinize GmbH. Sie bilden die Grundlage für unsere geschäftliche Zusammenarbeit und ermöglichen uns eine fokussierte Auftragsabwicklung. Bitte widmen Sie sich kurz den folgenden Bestimmungen und lesen Sie diese aufmerksam durch. Sollten Fragen oder Unklarheiten auftreten, zögern Sie bitte nicht, uns per E-Mail unter [email protected] zu kontaktieren. Alle Anfragen werden umgehend und schriftlich beantwortet. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dazu, Klarheit über unsere Zusammenarbeit zu schaffen und mögliche Unsicherheiten oder Missverständnisse zu vermeiden. Wir legen Wert darauf, dass unsere Geschäftsbeziehungen von Beginn an transparent und verständlich sind. So bewahren wir gemeinsam die Kreativität und die daraus entstehenden Kreationen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Optinize 1. Geltungsbereich & Vertragsgrundlagen 1.1. Geltungsbereich: Die in diesem Dokument enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die vertragliche Grundlage für alle Rechtsgeschäfte zwischen Optinize GmbH, nachfolgend als „Optinize“ bezeichnet, und ihren Geschäftspartnern, nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet. Von diesen Bestimmungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von Optinize nur dann berücksichtigt, wenn sie ausdrücklich und in schriftlicher Form von Optinize bestätigt wurden. 1.2. Dokumentation von Vereinbarungen: Jegliche Absprachen, die im Zuge der geschäftlichen Zusammenarbeit zwischen Optinize und dem Auftraggeber getroffen werden, sind schriftlich per E-Mail oder Messenger niederzulegen. Jegliche Änderungen und/oder Ergänzungen erlangen ihre Rechtskraft ausschließlich durch die schriftliche Zustimmung beider Parteien. Mündliche Nebenabreden sind nicht existent. 1.3. Kontinuität der Vertragskonditionen: Die in diesem Dokument definierten Konditionen behalten ihre Rechtskraft für alle nachfolgenden Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht erneut explizit vereinbart wurden. 2. Leistungsumfang & Vertragsanpassungen 2.1. Leistungsbeschreibung: Gegenstand der AGB sind Lieferungen/Leistungen einer Social Media Agentur im Bereich Reels-Produktion, TikTok Produktion, Anzeigenproduktion und Werbetexten. Die konkreten Beschreibungen der Lieferungen/Leistungen sind entweder im einzelnen Vertragsdokument, im einzelnen Angebot oder in einer etwaigen schriftlichen Auftragsbestätigung durch Optinize verankert. Während der geschäftlichen Zusammenarbeit und Auftragsabwicklung räumt der Auftraggeber Optinize gestalterische Freiheiten ein, solange diese innerhalb der vom Auftraggeber festgesetzten Richtlinien verbleiben. 2.2. Qualitätskontrolle & Freigabe: Es obliegt dem Auftraggeber, sämtliche von Optinize bereitgestellten Lieferungen/Leistungen zu prüfen und innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt zu akzeptieren. Fehlt eine Rückmeldung des Auftraggebers innerhalb dieses Zeitraums, so werden die erbrachten Lieferungen/Leistungen automatisch als akzeptiert betrachtet, sofern nicht zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Werden in diesem Zeitraum Mängel identifiziert, ist es Pflicht des Auftraggebers, Optinize hiervon schnellstmöglich schriftlich per E-Mail oder Messenger in Kenntnis zu setzen. 2.3. Vertragsanpassungen: Jegliche Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrags oder seiner Inhalte sind schriftlich niederzulegen. Alle entstehenden Kosten, die durch solche Änderungen und/oder Ergänzungen entstehen, sind nachträglich vom Auftraggeber zu tragen. Sollten solche Änderungen und/oder Ergänzungen zu Verzögerungen in der Auftragsabwicklung führen, wird Optinize den Auftraggeber hierüber in Kenntnis setzen und ein aktualisiertes Datum der Lieferungen/Leistungen vorschlagen. 2.4. Einbindung weiterer Dienstleister: Plant der Auftraggeber während der geschäftlichen Zusammenarbeit und Auftragsabwicklung, zusätzliche Dienstleister zu engagieren, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Lieferungen/Leistungen und sonstigen Arbeitsergebnisse von Optinize haben könnten, ist eine vorherige Rücksprache und Koordination mit Optinize erforderlich. Dies gewährleistet, potenzielle Überschneidungen (z.B. doppelte Kampagnen, sich überschneidende Zuständigkeiten etc.) oder Differenzen der Lieferungen/Leistungen (z.B. Designkonflikte, Strategieunterschiede etc.) zu verhindern und eine harmonische Zusammenarbeit zu gewährleisten. 3. Vertragsdauer & Bedingungen zur Vertragsauflösung 3.1. Vertragsbeginn: Der Vertrag wird mit der beidseitigen Unterzeichnung wirksam und erstreckt sich über den einzelvertraglich vereinbarten Zeitraum. Bei Fehlen eines konkret definierten Enddatums wird der Vertrag als zeitlich unbeschränkt betrachtet. 3.2. Ordentliche Vertragsauflösung bei zeitlich unbeschränkten Verträgen: Bei einem Vertragsverhältnis ohne definiertes Enddatum steht es beiden Parteien frei, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats aufzulösen. Nicht in Anspruch genommene Lieferungen/Leistungen oder bereits entrichtete Zahlungen für nicht erfüllte Lieferungen/Leistungen werden im Zuge einer Vertragsauflösung nicht rückerstattet. 3.3. Außerordentliche Vertragsauflösung: Das Recht beider Parteien, das Vertragsverhältnis aufgrund außergewöhnlicher Umstände vorzeitig zu beenden, bleibt von den ordentlichen Kündigungsbedingungen unangetastet. Als außergewöhnliche Umstände gelten beispielsweise gravierende Vertragsverstöße, Insolvenzverfahren einer der Parteien oder andere unvorhergesehene Vorkommnisse, die eine Auftragsabwicklung verhindern. Sofern der Vertrag vorzeitig beendet wird, sind alle Arbeitsunterlagen, -materialien, -dateien, -skizzen und/oder -entwürfe unverzüglich an Optinize zurückzugeben. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, die bereist gesichteten Ideen und Konzepte weiterzuverwenden oder fortzuentwickeln. 3.4. Schriftform der Vertragsauflösung: Jede Art der Vertragsbeendigung bedarf der schriftlichen Form, um rechtswirksam zu sein. Elektronische Übermittlungswege (z.B. E-Mails etc.), werden nicht als schriftliche Form anerkannt, es sei denn, eine solche Vorgehensweise wurde explizit zwischen den Vertragsparteien festgelegt. 4. Urheberrecht & Nutzungsbedingungen 4.1. Urheberrechtlicher Schutz: Sämtliche im Rahmen der geschäftlichen Zusammenarbeit und Auftragsabwicklung geschaffenen Lieferungen/Leistungen stellen urheberrechtlich geschützte Schöpfungen von Optinize dar. Hierunter fallen insbesondere charakteristische Elemente der Markenkommunikation (z.B. Werbeslogans, Grafikdesigns etc.). Bei jeder Veröffentlichung oder Nutzung der Lieferungen/Leistungen ist die Angabe von Optinize als Urheber in angemessener Weise erforderlich, sofern nicht zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Weiteres regeln die nachstehenden Nutzungsrechte. 4.2. Nutzungsrechte: Nach vollständiger Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung erwirbt der Auftraggeber die einfachen Nutzungsrechte an allen von Optinize im Zuge der Auftragsabwicklung erstellten Lieferungen/Leistungen. Diese Rechte sind zeitlich auf die im Vertrag festgelegte Dauer und räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Jegliche darüber hinausgehende Nutzung erfordert eine gesonderte schriftliche Zustimmung von Optinize. Nicht vollständig vergütete Lieferungen/Leistungen verbleiben im Besitz von Optinize, sofern nicht zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. 4.3. Abänderung & Reproduktion: Jegliche Abänderung und/oder Reproduktion der Lieferungen/Leistungen und sonstigen Arbeitsergebnisse von Optinize ohne ausdrückliche Genehmigung sind untersagt. Verstöße hiergegen führen zu einem Vergütungsanspruch seitens Optinize, welcher mindestens das 2,5-fache der ursprünglichen vertraglich vereinbarten Vergütung umfasst. 4.4. Weitergabe & Mehrfachnutzung: Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte oder eine wiederholte Verwendung ist vergütungspflichtig und setzt die schriftliche Zustimmung von Optinize voraus. Optinize behält sich das Recht vor, bei einer unerlaubten Weitergabe der Nutzungsrechte und/oder fehlender Zustimmung von Optinize, rechtliche Konsequenzen einzuleiten. 4.5. Eigene Werbezwecke: Optinize behält sich das Recht vor, Lieferungen/Leistungen und sonstige Arbeitsergebnisse zu signieren und für eigene Referenzzwecke (z.B. Showcase etc.) zu nutzen, sofern nicht zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. 4.6. Arbeitsunterlagen & -materialien: Alle während der Auftragsabwicklung von Optinize generierten Arbeitsunterlagen, -materialien, -dateien, -skizzen und/oder -entwürfe bleiben im Eigentum von Optinize. Dem Auftraggeber steht lediglich das vertraglich vereinbarte Endprodukt der Lieferungen/Leistungen zu, nicht jedoch Zwischenprodukte, die zur Erstellung des Endprodukts erforderlich sind. Die Herausgabe dieser Arbeitsunterlagen und -materialien kann nur auf hinreichend begründetem Antrag des Auftraggebers begehrt werden. 4.7. Informationsrecht: Optinize ist berechtigt, Auskunft über den Umfang der Nutzung der Lieferungen/Leistungen zu verlangen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Anforderung von Optinize innerhalb von 10 Werktagen detaillierte Informationen über den Nutzungsumfang bereitzustellen. 5. Vergütung & Zahlungsbedingungen 5.1. Vergütung: Die vertraglich vereinbarte Vergütung, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer, ist verbindlich. Sofern nicht zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Rechnungsbeträge innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungseingang ohne Abzüge zu entrichten. Kosten, die nicht im Vertragsdokument, im einzelnen Angebot oder in einer etwaigen schriftlichen Auftragsbestätigung durch Optinize spezifiziert sind, werden separat in Rechnung gestellt. Die Zahlungsmodalitäten sind in den einzelvertraglichen Vereinbarungen verzeichnet und, sofern nicht anders angegeben, beträgt die Zahlungsfrist 5 Werktage. 5.2. Teilzahlungen bei Langzeitaufträgen: Bei Aufträgen mit ausgedehnter Dauer (z.B. Dauerbetreuung etc.), behält sich Optinize das Recht vor, Teilzahlungen für bereits vollendete Auftragsabschnitte zu fordern. Diese können auch in einer für Optinize internen Arbeitsphase vorliegen. Die exakte Struktur und Fälligkeit der Teilzahlungen werden in den einzelvertraglichen Vereinbarungen definiert. 5.3. Verzugszinsen: Optinize behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug, unabhängig von einer vorherigen Mahnung, Verzugszinsen in Höhe von 5 % bzw. 9 % über dem Basiszinssatz zu erheben. 5.4. Ratenzahlungsmodalitäten: Bei vereinbarten Ratenzahlungen behält sich Optinize das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs, die gesamte noch ausstehende Schuld unverzüglich zu verlangen. 5.5. Arbeitsänderungen oder -abbruch: Ändert oder beendet der Auftraggeber beauftrage Lieferungen/Leistungen ohne die Zustimmung von Optinize, so sind die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Lieferungen/Leistungen gemäß der vertraglich vereinbarten Vergütung zu vergüten. Der Auftraggeber übernimmt alle durch die Änderungen oder den Abbruch entstehenden Kosten und stellt Optinize von Verpflichtungen gegenüber Dritten frei, es sei denn, die Änderungen oder der Abbruch erfolgten aufgrund groben Fehlverhaltens von Optinize. Zudem behält sich Optinize das Recht auf Entschädigung für entgangene Gewinne und alle weiteren entstandenen Schäden vor. 5.6. Stornogebühren: Bei einem Rückzug des Auftraggebers vor Auftragsbeginn ohne hinreichende Begründung werden Stornierungskosten erhoben, basierend auf der vertraglich vereinbarten Vergütung, mindestens jedoch in Höhe der bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten: 10 % bis 2 Wochen vor Auftragsbeginn, 15 % von einer Woche bis 4 Tage vor Auftragsbeginn, 20 % ab 3 Tage vor Auftragsbeginn. Diese Kosten kompensieren die Planungs-, Vorbereitungs- und potenzielle Reservierung von Ressourcen durch Optinize. 6. Termine, Zeitvorgaben & Mitwirkung des Auftraggebers 6.1. Mitwirkungspflichten: Sofern die Abwicklung der Lieferungen/Leistungen durch Optinize eine aktive Mitwirkung des Auftraggebers voraussetzt, verlängert sich das Datum der Lieferungen/Leistungen um den Zeitraum, in dem der Auftraggeber seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten präzise, umgehend und in der festgelegten Weise erfüllen muss, um Verzögerungen in der Auftragsabwicklung im gegenseitigen Interesse zu verhindern. 6.2. Anpassungen bei Verzögerungen: Bei Verzögerungen, die durch Änderungen der Anforderungen des Auftraggebers, unzureichende Rahmenbedingungen, die Optinize nicht bekannt waren, oder Schwierigkeiten mit Drittprodukten entstehen, wird das Datum der Lieferungen/Leistungen entsprechend angepasst. Optinize wird den Auftraggeber über solche Verzögerungen in Kenntnis setzen und ein aktualisiertes Datum der Lieferungen/Leistungen vorschlagen. 6.3. Höhere Gewalt: Bei unvorhergesehenen Vorkommnissen oder höherer Gewalt, die Optinize daran hindern, die vertraglich vereinbarten Lieferungen/Leistungen fristgerecht abzuwickeln, entstehen für Optinize keine rechtlichen Nachteile. Optinize wird den Auftraggeber über solche Situationen informieren und ein aktualisiertes Datum der Lieferungen/Leistungen festlegen. 6.4. Umfassende Änderungen: Bei weitreichenden Änderungen und/oder Ergänzungen, die vom Auftraggeber angestrebt und mit Optinize schriftlich fixiert wurden, verlieren zuvor festgelegte Daten/Fristen ihre Bindung. Ein überarbeiteter Zeitplan wird in Absprache mit dem Auftraggeber ausgearbeitet. 6.5. Vertragsauflösung durch mangelnde Mitwirkung: Bei einer Vertragsbeendigung infolge unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers ist dieser verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Lieferungen/Leistungen und sonstigen Arbeitsergebnisse von Optinize zu vergüten, basierend auf dem erreichten Auftragsfortschritt, jedoch mindestens in Höhe von 75 % der vertraglich vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus behält sich Optinize das Recht vor, Schadensersatzforderungen zu stellen, sofern durch die unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zusätzliche Kosten entstanden sind. Mangelnde Mitwirkung wird definiert als keine Reaktion oder keine Zuarbeiten zu schriftlich festgehaltenen Fristen. In einem solchen Szenario wird Optinize den Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen dreimal schriftlich per E-Mail oder Messenger zur Beteiligung auffordern. Reagiert der Auftraggeber auch nach diesen Aufforderungen nicht oder liefert die erforderlichen Zuarbeiten nicht, gilt dies als unzureichende Mitwirkung. 7. Datenübermittlung Datenbereitstellung: Es obliegt dem Auftraggeber, alle erforderlichen Daten, insbesondere relevante Inhalte, die für die Auftragsabwicklung notwendig sind, umgehend und in digitaler Form bereitzustellen. Nach schriftlicher Aufforderung per E-Mail durch Optinize hat der Auftraggeber eine Frist von 5 Werktagen, um die erforderlichen Daten zu übermitteln. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies zu Verzögerungen der Auftragsabwicklung führen und zusätzliche Kosten nach sich ziehen. 8. Gewährleistungs- & Haftungsbestimmungen 8.1. Mängelanzeige: Der Auftraggeber ist angehalten, etwaige Mängel umgehend, jedoch spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Lieferungen/Leistungen, detailliert und schriftlich per E-Mail zu reklamieren. Zu diesem Zeitpunkt nicht offensichtliche Mängel, sind innerhalb von 60 Werktagen nach Abnahme der Lieferungen/Leistungen schriftlich per E-Mail zu kommunizieren. Ohne eine solche Benachrichtigung werden die Lieferungen/Leistungen automatisch als akzeptiert betrachtet. Bei Aufforderung durch Optinize sind Zwischenergebnisse (z.B. Konzepte, Entwürfe, Probefassungen etc.) innerhalb von 2 Werktagen zu überprüfen, sofern nicht zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Fehlt eine Rückmeldung des Auftraggebers innerhalb dieses Zeitraums, so werden die Zwischenergebnisse automatisch als akzeptiert betrachtet. Es obliegt der Verantwortung des Auftraggebers, die Zwischenergebnisse gründlich zu überprüfen. 8.2. Nachbesserung: Bei gerechtfertigten Mängelanzeigen steht dem Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung oder Ersatz zu. Optinize wird in angemessener Frist agieren, wobei der Auftraggeber kooperativ mitwirken wird, basierend auf den zuvor dargelegten Richtlinien der Zusammenarbeit. 8.3. Rechtliche Überprüfung: Die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Kontrolle der beauftragen Lieferungen/Leistungen obliegt dem Auftraggeber. Optinize ist lediglich zur vorläufigen Beurteilung der rechtlichen Eignung verpflichtet und übernimmt keine Rechtsberatung. Sollten sich bei dieser Grobeinschätzung rechtliche Bedenken ergeben, muss Optinize diese dem Auftraggeber schriftlich per E-Mail mitteilen. Ignoriert der Auftraggeber diese Bedenken, so muss er Optinize von jeglichen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter entbinden und schadlos halten. 8.4. Haftungsbeschränkungen: Optinize übernimmt keine Haftung für sachliche Aussagen des Auftraggebers bezüglich seiner Produkte und Leistungen. Jegliche Haftung von Optinize ist ausgeschlossen, wenn es um den patent-, urheber- und markenrechtlichen Schutz und die Eintragungsfähigkeit von Ideen, Anregungen, Vorschlägen, Konzepten und/oder Entwürfen geht, die im Rahmen der geschäftlichen Zusammenarbeit und Auftragsabwicklung von dem Auftraggeber bereitgestellt wurden. Des Weiteren haftet Optinize nicht für rechtliche Texte, die von Dritten oder Dienstleistern erstellt wurden. 8.5. Dienstleistungsbegrenzungen: Optinize haftet nicht für Ausfälle von extern betriebenen Medien oder Störungen bei Telekommunikationsdienstleistern etc. Die Erstellung von Rechtstexten Dritter oder rechtliche und steuerliche Beratungen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich von Optinize. Optinize fügt lediglich freigegebene Inhalte und Prozesse ein. 8.6. Inhaltsverantwortung: Der Auftraggeber bleibt für die von ihm bereitgestellten Daten und deren rechtliche Konformität verantwortlich. Er gewährleistet, dass alle von ihm übermittelten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. 8.7. Öffentliche Reaktionen: Optinize und der Auftraggeber erkennen an, dass Optinize nicht für öffentliche Reaktionen auf Kommunikationsmaßnahmen verantwortlich gemacht werden kann. Beide Parteien sind sich bewusst, dass die öffentliche Rezeption subjektiv ist und nicht immer antizipiert oder gesteuert werden kann. Ein garantierter Erfolg ist ausgeschlossen. 9. Lizenzentgelte & Kostenrückerstattung 9.1. Lizenzgebühren: Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Begleichung jeglicher Entgelte, die durch Lizenzierungsinstanzen (z.B. GEMA etc.) entstehen. Dies umfasst auch Aufwendungen für Bild-, Video- und/oder Musiklizenzen sowie andere urheberrechtlich geschützte Werke, die im Zuge der Auftragsabwicklung zum Einsatz kommen. 9.2. Kostenrückerstattung: Sollte Optinize für diese Entgelte in Vorleistung gehen, ist der Auftraggeber angehalten, Optinize die entstandenen Kosten basierend auf einem vorgelegten Beleg zurückzuerstatten. Die Rückerstattung hat innerhalb von 5 Werktagen nach Vorlage des Beleges zu erfolgen. Diese Verpflichtung bleibt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus bestehen. Bei ausbleibender Rückerstattung behält sich Optinize das Recht vor, Verzugszinsen und Mahngebühren geltend zu machen. 10. Einbindung Dritter 10.1. Subunternehmer-Einsatz: Optinize behält sich vor, die vertraglich vereinbarten Lieferungen/Leistungen entweder eigenständig auszuführen oder sich der Fachkenntnis Dritter (z.B. Freelancer, Agenturen, Spezialisten etc.) zu bedienen und demnach Subunternehmer zu beauftragen, um die vertraglichen Verpflichtungen optimal zu erfüllen. 10.2. Qualitätsgewährleistung bei Einbindung Dritter: Bei der Einbindung Dritter legt Optinize größten Wert darauf, kompetente und qualifizierte Partner zu involvieren, um einen hohen Qualitätsstandard der Lieferungen/Leistungen zu gewährleisten. Trotz der Einbindung Dritter bleibt Optinize der primäre Ansprechpartner für den Auftraggeber und übernimmt die Gesamtverantwortung für die Qualität und Umsetzung der Lieferungen/Leistungen. 10.3. Exklusivitätsklausel: Dritte, die im Zuge der geschäftlichen Zusammenarbeit und Auftragsabwicklung durch Optinize hinzugezogen wurden, dürfen vom Auftraggeber innerhalb eines Jahres nach Vertragsende nicht direkt oder indirekt für andere Vorhaben beauftragt werden, sofern nicht zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Diese Regelung dient dem Schutz der Geschäftsverbindungen und der Prävention von Interessenskonflikten. 11. Interaktion in sozialen Netzwerken 11.1. Richtlinien der Plattformen: Optinize macht den Auftraggeber darauf aufmerksam, dass Betreiber sozialer Medien (z.B. Facebook, Instagram etc.) sich das Recht vorbehalten, Werbeaktionen ohne nähere Begründung abzulehnen oder zu entfernen. Solche Entscheidungen können aufgrund von Anpassungen in den Plattformrichtlinien, Community-Standards oder anderen internen Beweggründen erfolgen. 11.2. Unvorhergesehene Vorkommnisse: Es besteht die Möglichkeit, dass Werbeinitiativen (z.B. Ads etc.) unerwartet entfernt werden, insbesondere wenn Beschwerden von anderen Nutzern vorliegen. Obwohl eine Reaktion hierauf möglich ist, kann die Wiedereinsetzung der Maßnahme zeitaufwendig sein und es besteht keine Gewähr, dass diese wiederhergestellt wird. 11.3. Vertragsanpassungen: Optinize agiert im Einklang mit den Nutzungsbedingungen dieser Netzwerke und integriert diese Vorgaben in den Vertrag mit dem Auftraggeber. Bei Änderungen der Plattformrichtlinien während der Auftragsabwicklung wird Optinize den Auftraggeber hierüber in Kenntnis setzen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen in Strategie oder Inhalten vornehmen. 11.4. Datenschutzrechtliche Überprüfung: Es obliegt dem Auftraggeber, kontinuierlich die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen zu überwachen und deren Einhaltung sicherzustellen. Optinize wird den Auftraggeber über alle datenschutzrelevanten Aspekte der beauftragen Aktionen informieren, die abschließende Überprüfung und Compliance liegt jedoch in der Verantwortung des Auftraggebers. 12. Auftragsgestaltung & -abstimmung 12.1. Projekteinschätzung: Optinize führt eine gründliche Untersuchung des beauftragen Auftrags durch, basierend auf aktuellen Daten und Marktforschungsergebnissen. Diese Untersuchung zielt darauf ab, die optimale Strategie und Durchführung für den Auftraggeber zu konzipieren. Ein fest zugesagtes Werberesultat (z.B. KPIs, Anfragen etc.) kann allerdings nicht garantiert werden, da zahlreiche externe Faktoren das Resultat beeinflussen können. 12.2. Einbindung von Sonderabsprachen: Optinize sichert zu, jegliche Sonderabsprachen im Sinne des Auftraggebers bei der Medienplatzierung zu berücksichtigen. Dies umfasst spezielle Platzierungsvorlieben, Zeitfenster und/oder andere individuell festgelegte Kriterien, die im Vorhinein abgestimmt wurden. 12.3. Kostenanpassungen bei Medienbuchungen: Sollten unerwartet höhere Kosten für Medienbuchungen entstehen, behält sich Optinize das Recht vor, diese Kosten, nach vorheriger Absprache, dem Auftraggeber anteilig in Rechnung zu stellen. Solche Mehrkosten können durch saisonale Preisanpassungen, gesteigerte Nachfrage und/oder andere unvorhergesehene Faktoren entstehen. Die Reservierung von Medienplätzen wird erst nach Eingang der Zahlung vorgenommen. Jegliche Verantwortung für verpasste Buchungstermine oder daraus resultierende Schadensersatzforderungen gegenüber Optinize sind ausgeschlossen. Bei Verzögerungen oder Schwierigkeiten wird Optinize den Auftraggeber hierüber in Kenntnis setzen. 13. Hosting & Serverbetreuung 13.1. Hosting-Spezifikationen: Die genauen Bedingungen und Details des Webhostings sind im dazugehörigen Hosting-Vertrag klar festgelegt. Dies umfasst Aspekte wie beispielsweise Speicherkapazität, Datenübertragungsraten, Serverlokation, Backup-Verfahren, Sicherheitsprotokolle und Support-Angebote. 13.2. Verfügbarkeit und Ausfallzeiten: Optinize strebt an, eine konstante Erreichbarkeit der gehosteten Websites des Auftraggebers zu gewährleisten. Allerdings können planmäßige Wartungen und/oder unerwartete technische Herausforderungen zu kurzzeitigen Nichtverfügbarkeiten führen. Optinize übernimmt keine Haftung für Schäden oder Datenverluste, die dadurch entstehen. 13.3. Datenschutz und -sicherheit: Optinize implementiert aktuelle Sicherheitstechnologien, um die Websites und Daten des Auftraggebers zu schützen. Es werden regelmäßige Datensicherungen durchgeführt, um den Verlust von Daten zu minimieren. 13.4. Domain-Management: Falls im Hosting-Vertrag vorgesehen, kümmert sich Optinize um die Registrierung und Pflege von Domains im Auftrag des Auftraggebers. Dabei bleiben die Domains im Besitz des Auftraggebers. 13.5. Haftungseinschränkung: Optinize übernimmt keine Haftung für Schäden oder Datenverluste, die durch Drittparteien, Cyberangriffe und/oder unvorhersehbare Ereignisse entstehen. Es wird dringend empfohlen, dass der Auftraggeber zusätzlich eigene Sicherungskopien seiner Websites und zugehörigen Daten anfertigt. 14. Datenschutz & Bonitätsprüfung 14.1. Datenschutz: Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten – einschließlich Name, Unternehmen, Kontaktdetails und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden, um den Vertrag zu erfüllen, den Auftraggeber zu betreuen und die Geschäftsbeziehung zu dokumentieren. Diese Datenverarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 14.2. Widerruf der Zustimmung: Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich zurückgezogen werden: per Brief an Optinize (Inhaber: Michael Kaschinski), Am Kirchteich 11, 06124 Halle (Saale) oder per E-Mail an [email protected]. Nach dem Widerruf der Zustimmung werden die Daten des Auftraggebers vorschriftsmäßig gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. 14.3. Bonitätsprüfungen: Bei Abschluss von Verträgen und gegebenenfalls auch bei bestehenden Auftraggebern führt Optinize regelmäßige Kreditwürdigkeitsprüfungen durch. Der Auftraggeber wird darüber informiert und um seine Zustimmung gebeten. Diese Prüfung dient dazu, das Risiko von Zahlungsausfällen zu reduzieren und wird in Kooperation mit externen Anbietern durchgeführt. Die Ergebnisse der Kreditwürdigkeitsprüfung können die Zahlungsbedingungen oder die Annahme einer Auftragserteilung beeinflussen. 15. Rechtsgrundlage und Zuständigkeitsbereich 15.1. Geltendes Recht: Der zwischen Optinize und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag, einschließlich aller sich daraus ergebenden Rechte und Verpflichtungen, unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. 15.2. Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, wird – sofern gesetzlich zulässig – Halle (Saale) als alleiniger Gerichtsstand festgelegt. Dies betrifft sowohl zivil- als auch handelsrechtliche Auseinandersetzungen. 15.3. Salvatorische Klausel: Sollten Teile des geschlossenen Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder nach Vertragsabschluss ungültig oder nicht durchsetzbar werden, bleibt die Gültigkeit des restlichen Vertrags hiervon unberührt. Anstelle der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Klausel soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien beabsichtigt haben oder gemäß dem Sinn und Zweck des Vertrags beabsichtigt hätten, wenn sie diesen Punkt berücksichtigt hätten. 16. Erfüllungsort & sprachliche Gleichstellung 16.1. Erfüllungsort: Als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis wird der Geschäftssitz von Optinize festgelegt. Bei Versand von Waren oder Daten auf physischen Datenträgern geht das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts auf den Auftraggeber über, sobald die Ware oder der Datenträger dem beauftragten Transportunternehmen übergeben wurde. 16.2. Sprachliche Gleichbehandlung: Trotz der Verwendung geschlechtsspezifischer Begriffe im Vertrag, sind alle Bezeichnungen geschlechtsneutral zu interpretieren. Soweit es die Lesbarkeit des Vertragstextes zulässt, sind alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen. Die Wahl einer bestimmten Form dient ausschließlich der Klarheit und Verständlichkeit des Vertragstextes. 17. Schlichtungsklausel 17.1. Verpflichtung zur Schlichtung: Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens verpflichten sich beide Parteien, jegliche Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit ihm ergeben, durch ein Schlichtungsverfahren zu klären. 17.2. Schlichter: Die Parteien werden gemeinsam einen neutralen Schlichter bestimmen. Können sie sich innerhalb von 10 Werktagen nach Aufforderung nicht einigen, wird der Schlichter von einer anerkannten Schlichtungsstelle benannt. 17.3. Schlichtungsort: Das Schlichtungsverfahren wird am Geschäftssitz von Optinize durchgeführt, es sei denn, die Parteien vereinbaren einen anderen Ort. 17.4. Kostenverteilung: Die Kosten des Schlichtungsverfahrens tragen die Parteien zu gleichen Teilen, sofern sie nicht eine andere Regelung treffen. 17.5. Vertraulichkeit: Alle Informationen, die im Rahmen des Schlichtungsverfahrens ausgetauscht werden, sind streng vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. 17.6. Rechtliche Folgen: Sollte die Schlichtung nicht zu einer Lösung führen, steht es beiden Parteien frei, gerichtlich gegen die andere Partei vorzugehen. Die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens und die dabei getroffenen Feststellungen dürfen in einem nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nicht gegen eine der Parteien verwendet werden. 18. Schlussbestimmungen 18.1. Abtretungsverbot: Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Optinize an Dritte übertragen oder abtreten. 18.2. Aufrechnung & Zurückbehaltung: Der Auftraggeber ist nur zu einer Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Optinize explizit schriftlich bestätigt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 18.3. Gültigkeit der AGB: Falls eine Bestimmung der vorliegenden AGB ganz oder teilweise ungültig sein sollte oder ihre Gültigkeit später verliert, bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Es ist unser Bestreben, stets die Interessen aller Beteiligten zu wahren. Halle (Saale), 26. Juni 2024 Optinize GmbH Am Kirchteich 11 06124 Halle (Saale) Tel.: 017623346081 [email protected] optinize-im.com